Allgemeine Bedingungen für unsere Dienstleistungen

1. Umfang unserer Dienstleistung

Die Mindestarbeitszeit beträgt 2 Stunden. Sollte die tatsächlich geleistete Arbeitszeit darunter liegen, wird auf 2 Stunden aufgerundet.

Für allgemeine Hauswirtschaft oder Betreuung sind monatlich mindestens zwei Termine erforderlich.

Einzeltermine, wie beispielsweise für Fensterreinigung, sind nur nach Absprache möglich und werden separat eingeplant.

2. Geplante Einsatzzeiten

Die Einsatzzeiten werden individuell mit Ihnen abgesprochen und entsprechend abgerechnet.

3. Leistungsnachweise 

Die geleisteten Arbeitsstunden sind über einen Link einsehbar, den wir Ihnen bei Unterzeichnung der Abtretungserklärung zur Verfügung stellen. Diese können Sie jederzeit einsehen und ausdrucken.

Terminabsagen müssen mindestens 48 Stunden im Voraus erfolgen. Kurzfristige Absagen sind leider nicht möglich und führen zu einer Ausfallrechnung, deren Höhe sich nach den geplanten Betreuungsstunden richtet. 

4. Sonderarbeiten

Einzeltermine für Gartenarbeit oder Fensterputzen sind nur nach Absprache möglich und werden separat eingeplant.

Diese Arbeiten können durch spezielle Betreuungskräfte durchgeführt werden und sind unregelmäßig buchbar.

Sollte eine Gartenarbeit aufgrund von Wetterverhältnissen nicht möglich sein, wird der Termin verschoben.

5. Krankheit und Urlaub der Kunden

Absagefristen entnehmen Sie bitte Punkt 2 „Geplante Einsatzzeiten“.

Bei längerer Aussetzung der Leistungen (mindestens 3 Wochen, z.B. wegen Urlaub, Reha, Krankenhaus) wird das bisher genutzte Zeitfenster neu vergeben. Bei Wiederaufnahme der Leistungen wird Ihnen ein neues Zeitfenster und ggf. ein neuer Mitarbeiter nach Absprache zugeteilt.

6. Ausfall unseres Personals

Bei Krankheit oder Urlaub unserer Mitarbeiter*innen kann es zu Ausfällen kommen. In solchen Fällen wird ein Ersatztermin mit einer Vertretungsperson geplant und Ihnen zeitnah mitgeteilt. Sollte eine Vertretung nicht möglich sein, werden Sie ebenfalls informiert.

7. Einarbeitung von neuem Personal

Es kann vorkommen, dass unsere Mitarbeiterinnen neue Kolleginnen zur Einarbeitung, Praktikantinnen oder Hospitantinnen mitbringen. Dies ist eine übliche Praxis, um neuen Mitarbeitern den Arbeitsalltag nahezubringen.

Selbstverständlich unterliegen alle neuen Personen den Regeln unseres Unternehmens und den gesetzlichen Bestimmungen.

8. Kündigungsfristen

Betreuungsleistungen mit einer wöchentlichen Betreuungszeit von über 4 Stunden können mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Alle anderen Betreuungsleistungen sind jederzeit ohne Frist kündbar. Im Todesfall greift diese Regelung nicht.

9. Kosten

Der Stundensatz, die Anfahrtsgebühr und die Kosten für Fahrten sind der aktuellen Preisliste (Stand: 01.05.2024) zu entnehmen. Diese ist auf unserer Homepage verfügbar.

Eine Erhöhung des Stundensatzes oder der Anfahrtsgebühr erfolgt jeweils am 01.04. eines Jahres. Eine solche Erhöhung wird auf dem Leistungskonzept und unserer Homepage erscheinen, wodurch Ihnen das Recht zusteht, von der Leistungsbeauftragung zurückzutreten.

Anfallende Kosten für Parktickets sind vom Kunden vor Ort zu begleichen. Regelmäßig vereinbarte Termine können nach Verbrauch der angesparten Budgets zu Privatrechnungen führen. Eine frühzeitige Absage der Termine, um eine Privatrechnung zu vermeiden, muss durch die Kunden selbst veranlasst werden. Die Super Alltagshelfer übernehmen keine Garantie für die Vermeidung von privaten Zuzahlungen. Rechnungen für Privatpersonen müssen bis zum 15. des Folgemonats beglichen werden. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Die Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf unserer Homepage.

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